WG wohnen+sparen
Wohnungsgenossenschaft eG Göttingen Postfach 3937 37029 Göttingen
Sachbearbeiter: Herr Scherrer Tel.- (0551) 50765-48 o. -45
Herrn
Dr. Bernd Graubner
Ludwig-Beck-Str. 5
37075 Göttingen
Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Unsere Zeichen Tag
sr-ie 79/2/18 6.11.18
Ihre Email vom 05.11.2018 – Ihre Anfrage zur Umplanung unseres Bauvorhabens am oberen Nikolausberger Weg
Sehr geehrter Herr Dr. Graubner,
unsere Planung für die Neubebauung des oberen Nikolausberger Weges entspricht den Anforderungen des im letzten Jahr durchgeführten städtebaulichen Wettbewerbs. Grundlage dafür war eine Auslobung, die durch Beschluss des kommunalen Bauausschusses vom 06.04.2017 inhaltlich getragen wurde. Die Geschossigkeit wurde seinerzeit auf max. fünf Vollgeschosse begrenzt. Zudem sollte die Höhe der neuen Bebauung von unseren südlichen Nachbarn her ansteigen, weil das Plangebiet hier an ein- und zweigeschossige Bebauung angrenzt. Diese Vorgaben, zu denen wir uns öffentlich bekannt haben, haben wir mit dem städtebaulichen Entwurf, der aus dem Wettbewerb resultiert, erfüllt.
In der Bauausschusssitzung vom 08.02.2018 wurde beschlossen, dass die Bauleitplanung auf der Grundlage des Wettbewerbsergebnisses erstellt werden soll d.h. sechs Baukörper, max. fünf Vollgeschosse oben. In der Sitzung des Bauausschusses vom 20.09.2018 wurde weitergehend beschlossen, diese Planung in Form einer zukünftigen Bauleitplanung für die Neubebauung auf den Weg zu bringen. Deshalb liegt die neue Bauleitplanung seit dem 15.10.2018 öffentlich aus.
Sie verlangen nun, dass wir die Planungen andern, obwohl alle politischen Beschlüsse dazu gefasst wurden. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir die Planung, die wir seit Anfang 2017 mit einer mehrstufigen Bürgerbeteiligung, mit öffentlicher Transparenz im Verfahren und großer Ernsthaftigkeit in unserer Vorgehensweise durchgeführt haben, nicht ändern werden.
Ihre Verweise auf einen unzureichenden Ersatz für die Ballspiel- und Kinderspielflächen sind in der Sache unzutreffend. Die Argumente sind hinreichend ausgetauscht. Gespräche über eine Planungsänderung vor Abschluss der Auslegung und Abwägung evtl. Einwände dagegen sind im derzeitigen Verfahrensstand mangels Grundlage nicht sinnvoll.
Wir bitten um Ihr Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen